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   LAG Thüringen, 13.01.1997 - 8 Sa 232/96   

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https://dejure.org/1997,3371
LAG Thüringen, 13.01.1997 - 8 Sa 232/96 (https://dejure.org/1997,3371)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 13.01.1997 - 8 Sa 232/96 (https://dejure.org/1997,3371)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 13. Januar 1997 - 8 Sa 232/96 (https://dejure.org/1997,3371)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit einer einstweiligen Verfügung auf vorläufige Untersagung der Besetzung einer Beförderungsstelle im öffentlichen Dienst; Rechtmäßigkeit der Anwendung der im Beamtenrecht entwickelten Grundsätze bezüglich der Konkurrentenschutzklage auf eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AP ArbGG 1979 § 62 Nr. 10
  • NZA-RR 1997, 234
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (21)

  • ArbG Köln, 04.09.2015 - 17 Ga 77/15

    Absage im öffentlichen Dienst: Bewerber haben Anspruch auf Begründung

    Der Vortrag, der Arbeitgeber habe soziale Gesichtspunkte nicht ausreichend beachtet, ist zugleich unstreitig, wenn der Arbeitgeber bei seiner die Auskunft verweigernden Haltung verbleibt, denn er hat damit nach § 138 Abs. 2 ZPO nicht hinreichend bestritten (LAG Thüringen, Urt. v. 13.01.1997 - 8 Sa 232/96).
  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Eine solche Verpflichtung ist für Arbeitsverhältnisse aus § 242 BGB herzuleiten (Thüringer LAG 13. Januar 1997 - 8 Sa 232/96 - AP ArbGG 1979 § 62 Nr. 10).
  • LAG Nürnberg, 06.12.2005 - 7 Sa 192/05

    Einstellung - Auswahlverfahren - Konkurrentenklage - Darlegungs- und Beweislast

    Die Darlegungslast für die tatsächlichen Voraussetzungen des behaupteten Anspruchs trifft nach den allgemeinen prozessualen Grundsätzen den Kläger (Thüringer LAG Urteil vom 13.01.1997 - 8 Sa 232/96 - AP 10 zu § 62 ArbGG 1979).

    Damit ähnelt die Verteilung der Darlegungslast der Vortragslast bei der sozialen Auswahl im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung gemäß § 1 Abs. 3 KSchG (vgl. auch Thüringer LAG, Urteil vom 13.01.1997, a.a.O.).

  • ArbG Berlin, 22.03.2018 - 58 Ga 4429/18

    Ablehnung eines Bewerbers für den Zentralen Objektschutz der Polizei aufgrund

    Als verfahrensrechtliche oder materiell-rechtliche Fehler, die zu einer Verletzung des Bewerberverfahrensanspruchs im dargelegten Sinne führen können, kommen insbesondere ein Verstoß gegen die Ausschreibungspflicht für freie Beförderungsstellen, ein grundloser Abbruch eines Auswahlverfahrens, die Missachtung der Mitwirkungsbefugnisse der Personalvertretung, die Verwehrung der Einsicht in die Personalakte, eine Verletzung des Leistungsprinzips bzw. des Prinzips der Bestenauslese, das Fehlen eines auf den zu besetzenden Dienstposten bezogenen Anforderungsprofils und das Fehlen einer schriftlichen Niederlegung der maßgeblichen Auswahlerwägungen in Betracht (Thüringer Landesarbeitsgericht, 8 Sa 232/96, 13. Januar 1997, NZA-RR 1997, 234 ff.).
  • LAG Sachsen, 16.06.1998 - 9 Sa 1025/97

    Konkurrentenklage, einstweilige Verfügung, Bestellung von Schulleitern

    Verfahrensfehlerhaft ist die Auswahlentscheidung insbesondere dann, wenn das Prinzip der Bestenauslese nicht beachtet oder die Personalvertretung nicht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen beteiligt wurde (vgl. Thür. LAG, Urteil vom 13. Januar 1997 - 8 Sa 232/96 -, LAGE Art. 33 GG Nr. 7).

    So wird namentlich vom Thüringer Landesarbeitsgericht im Urteil vom 13. Januar 1997 - 8 Sa 232/96 -, LAGE Art. 33 GG , Nr. 7 die gegenteilige Auffassung vertreten.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2007 - 8 Sa 566/07

    Konkurrentenklage - Besetzung eines öffentlichen Amtes - Auswahlfehler

    Eine solche Verpflichtung ist für Arbeitsverhältnisse aus § 242 BGB herzuleiten (LAG Thüringen v. 13.01.1997 - 8 Sa 232/96, AP Nr. 10 zu § 62 ArbGG 1979).
  • LAG Düsseldorf, 13.05.1998 - 1 Sa 290/98

    Konkurrentenklage - Dienstordnungsangestellte

    Dabei kann es auch auf die besonderen Erfordernisse dieses Dienstpostens ankommen und auf die persönlichen und charakterlichen Eigenschaften, die die Zurückstellung fachlich besser qualifizierter Interessenten rechtfertigen können (vgl. LAG Thüringen Urteil vom 13.1.1997 - 8 Sa 232/96 - NZA-RR 97, 234; Wiikowski, NJW 93, 817).
  • LAG Sachsen, 21.03.2003 - 3 Sa 125/03

    Einstweilige Verfügung zur Besetzungssperre im Rahmen eines Konkurrentenstreits

    Verfahrensfehlerhaft ist die Auswahlentscheidung insbesondere dann, wenn das Prinzip der Bestenauslese nicht beachtet oder die Personalvertretung nicht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen beteiligt wurde (vgl. Sächsisches LAG, Urteil vom 16.06.1998 - 9 Sa 1025/97 - in LAGE Nr. 8 zu Art. 33 GG; Thüringisches LAG, Urteil vom 13.01.1997 - 8 Sa 232/96 - in LAGE Nr. 7 zu Art. 33 GG).
  • LAG Hessen, 10.12.2001 - 13 Sa 1527/00

    Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle im Wege eines beamtenrechtlichen

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  • LAG Düsseldorf, 13.05.1998 - 1 (11) Sa 330/98

    Konkurrentenklage - Dienstordnungsangestellte

    Dabei kann es auch auf die besonderen Erfordernisse dieses Dienstpostens ankommen und auf die persönlichen und charakterlichen Eigenschaften, die die Zurückstellung fachlich besser qualifizierter Interessenten rechtfertigen können (vgl. LAG Thüringen Urteil vom 13.1.1997 - 8 Sa 232/96 - NZA-RR 97, 234; Wiikowski, NJW 93, 817).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2009 - 11 Ta 140/09

    Prozesskostenhilfeantrag - arbeitsrechtliche Konkurrentenklage - Anspruch des

  • LAG Hamm, 04.05.1998 - 17 Sa 2270/97

    Einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Verpflichtung zur

  • ArbG Münster, 21.05.2019 - 2 Ga 7/19
  • ArbG Hagen, 15.01.2019 - 4 Ga 1/19

    Anspruch auf Nichtbesetzung einer ausgeschriebenen Beförderungsstelle bis zum

  • ArbG Dortmund, 20.12.2016 - 4 Ga 56/16

    Einstweilige Verfügung zur Blockade ausgeschriebener Stellen.

  • VG Frankfurt/Main, 11.09.2003 - 9 G 3434/03

    Konkurrentenverfahren um Angestelltenstelle im öffentlichen Dienst

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.11.2012 - 6 Sa 475/11

    Konkurrentenklage, Besetzungsanspruch, Auswahlentscheidung, Wiederholung

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